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Im Fokus: Geriatrie-Leistungen, Bereich Delegation ärztlicher Leistungen und Bereich Pflegeheimversorgung

Wir möchten Sie hheute erneut über die neuen EBM-Leistungen seit 01.07.2016 informieren. Beachten Sie bitte im Bereich Geriatrie und Pflegeheimversorgung die H-Kennzeichnung der Gebührenordnungspositionen bei der Abrechnung von HzV-Patienten über den KV-Schein. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter!

Geriatrie-Leistungen der spezialiserten geriatrischen Diagnostik und Versorgung

Die Leistungen der spezialisierten geriatrischen Diagnostik und Versorgung umfassen die Gebührenordnungspositionen (GOP) 30980, 30981, 30984 - 30986, 30988 des Abschnitts 30.13 EBM.

Die GOPen 30981 und 30984 bis 30986 können nur dann von Fachärzten (Auszug) für: 

  • Allgemeinmedizin oder Innere Medizin mit geriatr. Qualifikation (Anl. 1 zu § 1 des § 118a SGB V)
  • Innere Medizin und Geriatrie
  • Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Geriatrie
  • Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie

erbracht werden, soweit sie eine Genehmigung der KV Bayerns gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügen.

Bitte beachten Sie, dass die GOPen 30980 und 30988 ohne Genehmigung der KV Bayerns abgerechnet werden können.

Die Leistung GOP 30988 wird als Zuschlag zu der GOP 03362 vergütet. Bitte beachten Sie, dass für HzV-Patienten die Leistung 03362 (Hausärztlich geriatrische Betreuung) Bestandteil der HzV-Verträge (als Einzelleistung im HzV-Vertrag AOK-S15, EK, BKK, als Zuschlag im HzV-Vertrag SVLFG (LKK) und in der Pauschale im HzV-Vertrag TK, Bosch BKK und IKK classic) ist und hierdurch die GOP 30988 bei der Abrechnug über die KV Bayerns mit einem H zu kennzeichnen ist - GOP 30988H.

Bei HzV-Patienten erfolgt die Abrechnung der GOP 30988 über die KV Bayerns mit der GOP 30988H.

Die GOPen 30980, 30981, 30984 - 30986 sind ab dem 01.07.2016 für HzV-Patienten ohne besondere Kennzeichnung über die KV Bayerns abrechenbar.

 

  GOP

  Bezeichnung   Abrechnung bei HzV-Patienten     
  30980          Abklärung vor der Durchführung eines
  weiterführenden geriatrischen Assessments gemäß    
  GOP 30984
  KV-Schein
  30981   Abklärung vor der Durchführung eines
  weiterführenden geriatrischen Assessments gemäß 
  GOP 30984
  KV-Schein nur bei vorliegender
  KV-Genehmigung  
  30984   Weiterführendes Geriatrisches Assessment gemäß der
  Qualitätssicherungsvereinbarung zur spezialisierten
  geriatrischen Diagnostik nach § 135 Abs. 2 SGB V
  KV-Schein nur bei vorliegender
  KV-Genehmigung
  30985   Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 30984 für die
  Fortsetzung des weiterführenden geriatrischen
  Assessments
  KV-Schein nur bei vorliegender
  KV-Genehmigung
  30986   Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 30985 für die
  Fortsetzung des weiterführenden geriatrischen
  Assessments
  KV-Schein nur bei vorliegender
  KV-Genehmigung
  30988   Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 03362,
  16230, 16231, 21230 und 21321 für die Einleitung und
  Koordination der Therapiemaßnahmen nach
  multiprofessioneller geriatrischer Diagnostik
  KV-Schein mit der GOP 30988H

 

Bereich Delegation ärztlicher Leistungen

Zum 01.07.2016 wurde das neue EBM-Kapitel 38 - Delegationsfähige Leistungen eingeführt.

Die bisherigen Kostenpauschalen für Besuche durch nichtärztliche Mitarbeiter GOP 40240 und 40260 werden wie folgt ersetzt (vgl. KVB-Schreiben vom 30.06.2016):

  Alte GOP bis 30.06.2016                                           Neue GOP ab 01.07.2016                                       
  40240   38100
  40260   38105

 

Diese Leistungen sind Bestandteil der Ziffernkränze der HzV-Verträge und somit auch weiterhin nicht über die KV Bayerns abrechenbar.

 

Für besonders qualifizierte nichtärztliche-Praxisassistenten (NäPa) ist neu, dass auch Hausärzte, die ihre Mindestfallzahlen für die Abrechnung der NäPa-Leistungen aus Kapitel 3 bisher nicht erreicht haben, Besuchsleistungen mit einer entsprechenden Genehmigung (Antragsformulare: KVB Homepage) durch die KV Bayerns abrechnen können.

  GOP            

  NäPa-Besuch in Alten-, Pflegeheim,
  beschützender Einrichtung                       
  Voraussetzungen                                           

  38200

  38205

  Zuschlag auf 38100 - 9,39 €

  Zuschlag auf 38105 - 8,66 €

  KVB-Genehmigung erforderlich, ohne
  Erreichen Mindestfallzahl, Bescheinigungen
  Begleitung bei Hausbesuchen (10 für 2016)

 

Die GOPen 38200 und 38205 als Zuschläge auf die GOPen 38100 und 38105 spiegeln sich in unseren HzV-Verträgen wider als VERAH-Pauschale oder VERAH-Besuch 1417.

Eine Abrechnung über die KV Bayerns für HzV-Patienten ist - genauso wie für die GOPen 03062 und 03063 -
nicht möglich.

 

Bereich Pflegeheimversorgung

Für Hausärzte sind im EBM-Kapitel 37 zum 01.07.2016 neue Leistungen für Patienten im Pflegeheim neu hinzugekommen. Diese sind ausschließlich abrechenbar, wenn Sie einen entsprechenden Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V mit einer stationären Pflegeeinrichtung abgeschlossen haben.

Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der HzV-Verträge und somit über die KV Bayerns abrechenbar. Kennzeichnen Sie die GOPen 37100 – 37113 bei der Abrechnung gegenüber der KV Bayerns aufgrund der Zuschlagssystematik ebenfalls mit einem „H“.

 

  GOP   Bezeichnung        Abrechnung bei HzV-Patienten   
  37100            "Kooperationspauschale" als Zuschlag zur
  Versichertenpauschale oder Grundpauschale                 
   KV-Schein mit der GOP 37100H
  37102   "Kooperationspauschale" als Zuschlag zur GOP 01410
  (Besuch) oder 01413 (Mitbesuch)
   KV-Schein mit der GOP 37102H
  37105   "Koordinierungspauschale" als Zuschlag zur
   Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den
   koordinierenden Vertragsarzt
   KV-Schein mit der GOP 37105H
  37113    Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01413 für den   
   Besuch eines Patienten in einem Pflegeheim
   KV-Schein mit der GOP 37113H
  37120    Fallkonferenzen    KV-Schein

 

Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie auch beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 57 56 11 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax 02203 / 57 56 11 10.

Blickpunkt Nr. 11: Neue Abrechnungsziffern im EBM ab 01.07.2016

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