HzV-Vertrag
Abrechnungsfähigkeit

   Bitte beachten Sie: Die Vergütung von VERAH-Leistungen erfolgt ab dem Quartal,   
das auf die Meldung des Vorliegens einer VERAH-Beschäftigung folgt
(VERAH Meldeformular)

AOK-S15
BKK 
  • Abrechnung max. 1x pro Tag, max. 3x pro Quartal
  • Wird nur dem Betreuarzt vergütet
  • Abrechnungsvoraussetzung: VERAH ist gemeldet
EK
TK
  • Abrechnung max. 1x pro Tag
  • Wird nur dem Betreuarzt vergütet
  • Abrechnungsvoraussetzung: VERAH ist gemeldet

Bosch BKK
IKK classic
SVLFG

  • Der Besuch durch eine VERAH ist in der HzV-Grundpauschale bzw.
    dem VERAH-Zuschlag enthalten und somit abgegolten

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