HzV-Vertrag

Leistungsinhalt und Abrechnungsregel Palliativpauschale/Zuschlag

Vergütung

Ziffer

AOK Bayern S15

Betreuung von Patienten mit einer Palliativerkrankung gem. Definition WHO*

  • Max. 1 x pro Quartal abrechenbar 
  • Max. für die Dauer von 5 Quartalen abrechenbar, für eine längere Dauer als 5 Quartale abrechenbar bei genau definierten Krankheitsbildern
  • Keine Vergütung der Grundpauschale 0000
  • Daneben im Quartal nicht abrechenbar: die Onkologiepauschale 0002, der Zuschlag für den erhöhten Betreuungsaufwand 0003
  • Erforderlich: Erfassung des ICD-10-Code Z51.5 G für die palliative Betreuung
  • Nur für Patienten mit mind. 2 Arzt-Patienten-Kontakten (Dokumentation APK mittels 0000) im Abrechnungsquartal, wobei 1 Kontakt durch 2 VERAH-Besuche ersetzt werden kann
  • Wird nur dem Betreuarzt vergütet
  • Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, bei denen der Betreuarzt bereits Honorar für seine SAPV-Betreuung als SAPV-Arzt erhält
120,00 € 0001        (nach dem 5. Quartal mittels 0001A, 0001B, 0001C, 0001D, 0001E, 0001F zu dokumentieren)
BKK

Betreuung von Patienten mit einer Palliativerkrankung gem. Definition EBM*

  • Max. 1x pro Quartal
  • Daneben im Quartal nicht abrechenbar: die Grundpauschale 0000, der Zuschlag für den erhöhten Betreuungsaufwand 0003 (P3.1-3.3)
  • Max. für die Dauer von 8 Quartalen abrechenbar
  • Erforderlich: Erfassung des ICD-10-Code Z51.5 G für die palliative Betreuung
  • Nur für Patienten mit mind. einem Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal
  • Wird nur dem Betreuarzt vergütet
  • Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, bei denen der Betreuarzt bereits Honorar für seine SAPV-Betreuung als SAPV-Arzt erhält
120,00 € 0001
Bosch BKK

Zuschlag für Betreuung von Patienten mit einer Palliativerkrankung gem. Definition WHO*

  • Max. 1x pro Quartal
  • Max. für die Dauer von 8 Quartalen abrechenbar
  • Zusätzlich abrechenbar neben der Grundpauschale 0000
  • Daneben im Quartal nicht abrechenbar: der Zuschlag für den erhöhten Betreuungsaufwand 0003
  • Nur für Patienten mit mind. einem Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal
  • Wird nur dem Betreuarzt vergütet
  • Erforderlich: Erfassung des ICD-10-Code Z51.5 G für die palliative Betreuung
  • Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, bei denen der Betreuarzt bereits Honorar für seine SAPV-Betreuung als SAPV-Arzt erhält
75,00 € 0001Z
EK

Zuschlag für Betreuung von Patienten mit einer Palliativerkrankung gem. Definition WHO*

  • Max. 1 x pro Quartal
  • Zusätzlich abrechenbar neben der Grundpauschale 0000, dem Zuschlag für die Betreuung onkologischer Patienten 0002 und dem Zuschlag für den erhöhten Betreuungsaufwand 0003
  • Erforderlich: Erfassung des ICD-10-Code Z51.5 G für die palliative Betreuung
  • Nur für Patienten mit mind. einem Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal
  • Wird nur dem Betreuarzt vergütet
  • Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, bei denen der Betreuarzt bereits Honorar für seine SAPV-Betreuung als SAPV-Arzt erhält
40,00 € 0001
TK

Hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten

  • Max. 1 x pro Quartal
  • Max. 4 x pro HzV-Patient
  • Zusätzlich abrechenbar neben der Grundpauschale 0000 und dem Zuschlag für den erhöhten Betreuungsaufwand 0003
  • Erforderlich: Erfassung des ICD-10-Code Z51.5 G für die palliative Betreuung
  • Nur für Patienten mit mind. einem Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal
  • Wird nur dem Betreuarzt vergütet
  • Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, bei denen der Betreuarzt bereits Honorar für seine SAPV-Betreuung als SAPV-Arzt erhält
40,00 € 0001
SVLFG
(LKK)

Betreuung von Patienten mit einer Palliativerkrankung gem. Definition WHO*

  • Max. 1 x pro Quartal
  • Daneben im Quartal nicht abrechenbar: die Onkologiepauschale 0002, der Zuschlag für den erhöhten Betreuungsaufwand 0003 für chronisch Kranke (Mitglieder)
  • Erforderlich: Erfassung des ICD-10-Code Z51.5 G für die palliative Betreuung
  • Nur für Patienten mit mind. einem Arzt-Patienten-Kontakt, dokumentiert durch die Erfassung der Grundpauschale 0000 (ohne Vergütung)
  • Wird nur dem Betreuarzt vergütet
  • Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, bei denen der Betreuarzt bereits Honorar für seine SAPV-Betreuung als SAPV-Arzt erhält
150,00 € 0001
IKK classic

Zuschlag für Behandlung eines Palliativpatienten

  • Max. 1 x pro Quartal
  • Erforderlich: Erfassung des ICD-10-Code Z51.5 G für die palliative Betreuung
  • Nur für Patienten mit mind. einem Arzt-Patienten-Kontakt, auch dokumentiert mit der Grundpauschale 0000
  • Max. 5x im Leben eines HzV-Versicherten
  • Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, bei denen der Betreuarzt bereits Honorar für seine SAPV-Betreuung als SAPV-Arzt erhält
145,00 € Durch Dokumentation des ICD-10-Codes Z51.5 G wird der Zuschlag automatisch vom HÄVG Rechenzentrum der Abrechnung hinzugesetzt

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