Die HÄVG Rechenzentrum GmbH übernimmt im Auftrag des Bayerischen Hausärzteverbandes die Verwaltung der HZV-Vertragsteilnahme und ist auf die Aktualität Ihrer Teilnahmedaten angewiesen - denn nur mit einer aktuellen Datengrundlage können HZV-Quartalsabrechnungen korrekt erstellt sowie eine reibungslose HZV-Vertragsteilnahme gewährleistet werden.

Für die Mitteilung von Änderungen gilt stets die folgende Frist: Spätestens bis zum 25. Tag des 1. Monats im Quartal vor der Änderung.

Meldungseingang: 25.01. 25.04. 25.07. 25.10.
Gültig ab: 01.04. 01.07. 01.10. 01.01.

Folgende Datenänderungen müssen Sie dem Rechenzentrum mitteilen:

  • Persönliche Daten: z.B. Änderung der Adresse, des Namens, der Kontaktdaten, der Bankverbindung etc.
  • Teilnahmevoraussetzungen HZV: Psychosomatische Grundversorgung, Hausärztlich Geriatrisches Basisassessment, DMP-Teilnahme
  • Abrechnungsgenehmigungen: Bitte teilen Sie mit, welche Abrechnungsgenehmigungen Sie besitzen, damit wir diese bei der Quartalsabrechnung berücksichtigen können. Bitte beachten Sie, dass die gemeldete Qualifikation frühestens ab dem auf die Meldung folgenden Quartal berücksichtigt wird - eine nachträgliche Vergütung ist nicht möglich.
  • Praxisstruktur: z.B. Umzug, Praxiserweiterung, Austritt aus der Praxis etc.
  • Praxisübergaben: Bitte denken Sie daran, sich frühzeitig (mindestens 6 Monate vor geplanter Praxisübergabe) mit uns in Verbindung zu setzen. Wenden Sie sich einfach an unsere Praxisberatung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Meldung von Datenänderungen:

Wichtig: Datenänderungen können nur schriftlich mitgeteilt werden. Bitte nutzen Sie hierzu das Arztportal oder verwenden Sie das Qualitätsmerkmaldatenblatt, das Ihrer Quartalsabrechnung beiliegt, sowie das Stammdatenblatt, welches Ihrer aktuellen Quartalsabrechnung und den Informationsbriefen Patiententeilnahmestatus beiliegt. Das Formular Qualitätsmerkmalsänderung können Sie nutzen, um Ihre Qualitätsmerkmale zu aktualisieren. Das Formular Selbstauskunftsbogen zum Innovationszuschlag können Sie nutzen, um den Innovationszuschlag der TK zu beantragen.

Innovationszuschlag TK (ab 01.10.2021): Bitte teilen Sie mit, wenn Sie mindestens drei der fünf möglichen Infrastrukturausstattungen des Innovationszuschlags (TK-HZV-Vertrag) erfüllen. Bitte beachten Sie, dass der Innovationszuschlag frühestens ab dem Folgequartal des Vorliegens aller angegebenen Infrastrukturausstattungen berücksichtigt wird. 

BKK-HZV-Vertrag: Bitte melden Sie uns, mit welchem Pflegeheim Sie einen Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V abgeschlossen haben. Dies gilt als Voraussetzung zur Abrechnung der Leistungen 0008K und 0008S.

Bei Änderung Ihrer Praxis-Stammdaten können Sie unsere Meldeformulare zur Praxisänderung verwenden. Diese füllen Sie bitte in folgenden Fällen aus:

Die ausgefüllten und ausgedruckten Formulare faxen Sie bitte unterschrieben an den Bayerischen Hausärzteverband unter 089  127392799 oder senden Sie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Bitte achten Sie darauf, dass die Änderungen Ihrer Teilnahmedaten rechtzeitig und vor Inkrafttreten der Änderungen an das HÄVG Rechenzentrum zu melden ist. Nur durch eine frühzeitige Mitteilung der Änderungen können diese berücksichtigt und ein aktueller Datenbestand vorgehalten werden.

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