Stand 30.09.2021

Übersicht Besuchleistungen in den HZV-Verträgen in Bayern ab Q4/2021

Ziffer Leistung Gültig für folgende HZV-Verträge
1410 Besuch (Regelbesuch) AOK-S15
BKK
EK
SVLFG (LKK)
01410 TK
IKK classic
1418 Heimbesuch BKK
SVLFG (LKK)
1413 Mitbesuch

AOK
BKK
EK
SVLFG (LKK)
TK

1419 Ungeplanter eiliger Besuch BKK
SVLFG (LKK)
1410Z Zuschlag auf Besuch bei Inanspruchnahme "zur Unzeit" AOK-S15
Zuschlag für die eilige Ausführung eines Besuches EK
1490 Zuschlag für Besuche von Palliativpatienten BKK
EK
TK
SVLFG (LKK)
1417 Besuch durch VERAH AOK-S15
BKK
EK
TK

Für die HZV-Verträge Bosch BKK gilt:

Besuchsleistungen sind Bestandteil der HZV-Grundpauschale und durch diese bereits abgegolten, eine zusätzliche Abrechnung ist nicht möglich.

1. Regelbesuch/Hausbesuch 1410

HzV-Vertrag
Abrechnungsfähigkeit
AOK-S15

1410
  • Abrechnung max. 1x pro Tag
  • Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
  • Zusätzlich Abrechnung der Wegepauschale 4401 bis 4403 möglich
BKK

1410
  • Abrechnung max. 1x pro Tag
  • Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
  • Zusätzlich Abrechnung der Wegepauschale 4401 bis 4403 möglich
EK

1410
  • Abrechnung max. 1x pro Tag
  • Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
  • Zusätzlich Abrechnung der Wegepauschale 4401 bis 4404 möglich
SVLFG (LKK)

1410
  • Abrechnung max. 1x pro Tag
  • Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
  • Zusätzlich Abrechnung der Wegepauschale 4401 bis 4404 möglich
TK
IKK classic
01410
  • Abrechnung max. 1x pro Tag
  • Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
  • Wegepauschale in Grundpauschale P2 bzw. P1 enthalten und somit abgegolten.
Bosch BKK

  •  Der Regelbesuch ist in der HzV-Grundpauschale enthalten und somit abgegolten.

2. Heimbesuch 1418

HzV-Vertrag 
Abrechnungsfähigkeit

AOK-S15
TK
Bosch BKK
IKK classic

  • Keine eigenständige Leistung "Heimbesuch"
  • Abrechnung wie unter Regelbesuch beschrieben
  • Regelungen zum Mitbesuch bei mehreren HzV-Versicherten im gleichen Vertrag berücksichtigen
BKK
  • Abrechnung mittels Ziffer 1418, max. 1x pro Tag, Höchstmenge 10x pro Quartal
  • max. für die Dauer von einem Quartal im selben Quartal neben regelhaften Besuchen (1410) im gleichen Quartal abrechenbar
  • nicht abrechenbar für Besuche im Rahmen der Kurzzeitpflege
  • keine Abrechnung von Wegepauschalen möglich
SVLFG (LKK)
  • Abrechnung mittels Ziffer 1418, max. 1x pro Tag, Höchstmenge 3x pro Quartal
  • keine Abrechnung von Wegepauschalen möglich
EK
  • Der Heimbesuch ist in der HzV-Grundpauschale enthalten und somit abgegolten

3. Mitbesuch 1413

HZV-Vertrag
Abrechnungsfähigkeit

Definition Mitbesuch: Besuch eines weiteren HZV-Versicherten im gleichen Vertrag
in derselben sozialen Gemeinschaft, z.B. Wohnung oder Heim

AOK-S15
BKK
EK
SVLFG (LKK)
IKK classic
TK
  • Abrechnung max. 1x pro Tag
  • Keine Abrechnung der Wegepauschalen möglich
  • Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
Bosch BKK

  • Der Mitbesuch ist in der HZV-Grundpauschale enthalten und somit abgegolten.

3a. Sonderfall: Mitbesuch Heimpatient

HzV-Vertrag
Abrechnungsfähigkeit

 Definition Mitbesuch: Besuch eines weiteren HzV-Versicherten im gleichen 
 Vertrag im Pflegeheim 

AOK-S15
BKK
EK
SVLFG (LKK)
  • Für alle Verträge gilt die Beachtung der sog. Bayernregel:

        Wenn Sie mehrere HzV-Versicherte der gleichen Kasse/ des gleichen
        HzV-Vertrages in einem Heim betreuen,
rechnen Sie den ersten HzV-Patienten
        einer Station mit dem Regelbesuch/Heimbesuch ab, alle weiteren HzV-Patienten der
        gleichen Kasse/ des gleichen Vertrages auf der gleichen Station rechnen Sie als
        Mitbesuch ab.
        Gehört ein HzV-Patient auf der gleichen Station einer anderen Kasse an, erfolgt die
        Abrechnung wie ein Regelbesuch/ Heimbesuch. Wechseln Sie die Station, beginnen
        Sie von vorne.

4. Dringender/Eiliger Besuch 1419

HzV-Vertrag
Abrechnungsfähigkeit
AOK-S15

     Leistung: Zuschlag auf Besuch bei Inanspruchnahme "zur Unzeit" "1410Z"

  • Abrechnung max. 1x pro Tag, Abrechnung von Wegepauschalen möglich
  • Abrechnung als Zuschlag auf Besuch 1410
  • Ausführung zur Unzeit entsprechend werktags zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr,
    Samstags ab 14:00 Uhr, Sonntag, 24./31. Dezember und an gesetzlichen Feiertagen
BKK

     Leistung: Ungeplanter eiliger Besuch "1419"

  • Abrechnung max. 1x pro Tag, Abrechnung von Wegepauschalen möglich
  • Auch bei Begleitung Krankentransport
  • Nicht in den Zeiten des KVB-Bereitschaftsdienstes abrechenbar: Mittwoch ab
    13:00 Uhr bis Donnerstag 08:00 Uhr sowie Freitag ab 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr;
    Feiertage vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag 08:00 Uhr
  • Begrenzungsregelung - maximal abrechenbar in Höhe von 10% der Anzahl abgerechneter
    Besuchsleistungen je BSNR. Wird die Obergrenze überstiegen, so werden die
    darüberliegenden Leistungen in Höhe eines Regelbesuchs vergütet.
EK

     Leistung: Zuschlag für eilige Ausführung eines Besuches "1410Z"

  • Zuschlag auf Besuch 1410
  • Auch bei Begleitung Krankentransport
  • Nicht in den Zeiten des KVB-Bereitschaftsdienstes abrechenbar:Mittwoch ab 13:00 Uhr
    bis Donnerstag 08:00 Uhr sowie Freitag ab 13:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr; Feiertage
    vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag 08:00 Uhr
  • Begrenzungsregelung - maximal abrechenbar in Höhe von 10% der Anzahl abgerechneter
    Besuchsleistungen je BSNR
SVLFG (LKK)

     Leistung: Dringender Besuch "1419"

  • Abrechnungs max. 1x pro Tag, Abrechnung von Wegepauschalen möglich
  • Auch bei Begleitung Krankentransport
  • Nicht in den Zeiten des KVB-Bereitschaftsdienstes abrechenbar: Mittwoch ab 13:00 Uhr
    bis Donnerstag 08:00 Uhr sowie Freitag ab 13:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr; Feiertage
    vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag 08:00 Uhr
TK
IKK classic
  • Bei einem Besuch zur Unzeit ist ein Regelbesuch 01410 zusammen mit einer
    Inanspruchnahme zur Unzeit 01100 bzw. 01101 abzurechnen
Bosch BKK

  • Jeglicher Besuch ist in der HzV-Grundpauschale enthalten und somit abgegolten
  • Bei unvorhergesehener Inanspruchnahme zu den entsprechenden Zeiten kann
    die 01100 bzw. 01101 abgerechnet werden

5. Besuch eines Palliativpatienten 1490

HzV-Vertrag
Abrechnungsfähigkeit
AOK-S15
  • Für Besuche bei Palliativpatienten gelten die oben aufgeführten Bestimmungen
    für Regelbesuche oder Besuche zur Unzeit
BKK
EK
TK
SVLFG (LKK)

     Abrechnung max. 1x pro Tag als Zuschlag auf jegliche Besuchsleistung (Regel-,
     Heimbesuch, Eiliger/ dringender Besuch bzw. Besuch zur Unzeit)
    
     Abrechnungsvoraussetzung: Palliative Betreuungssituation mit ICD-10 Diagnose
     Z51.5G und Palliativpauschale 0001

  • 1490 als Zuschlag auf 1410 oder 1418 oder 1419

     Besonderheit BKK:

  • Abrechnung von max. 10 Zuschlägen auf Besuchsleistungen pro Quartal
  • Wird nur dem Betreuarzt vergütet
  • Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, für die der Betreuarzt bereits ein
    SAPV-Honorar erhält
Bosch BKK
IKK classic
  • Der Besuch eines Palliativpatienten ist in der HzV-Grundpauschale enthalten
    und somit
    abgegolten

6. Besuch durch VERAH

HzV-Vertrag
Abrechnungsfähigkeit

   Bitte beachten Sie: Die Vergütung von VERAH-Leistungen erfolgt ab dem Quartal,   
das auf die Meldung des Vorliegens einer VERAH-Beschäftigung folgt
(VERAH Meldeformular)

AOK-S15
BKK 
  • Abrechnung max. 1x pro Tag, max. 3x pro Quartal
  • Wird nur dem Betreuarzt vergütet
  • Abrechnungsvoraussetzung: VERAH ist gemeldet
EK
TK
  • Abrechnung max. 1x pro Tag
  • Wird nur dem Betreuarzt vergütet
  • Abrechnungsvoraussetzung: VERAH ist gemeldet

Bosch BKK
IKK classic
SVLFG

  • Der Besuch durch eine VERAH ist in der HzV-Grundpauschale bzw.
    dem VERAH-Zuschlag enthalten und somit abgegolten

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