HzV-Vertrag |
Abrechnungsfähigkeit |
AOK-S15
1410
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- Abrechnung max. 1x pro Tag
- Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
- Zusätzlich Abrechnung der Wegepauschale 4401 bis 4403 möglich
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BKK
1410
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- Abrechnung max. 1x pro Tag
- Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
- Zusätzlich Abrechnung der Wegepauschale 4401 bis 4403 möglich
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EK
1410
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- Abrechnung max. 1x pro Tag
- Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
- Zusätzlich Abrechnung der Wegepauschale 4401 bis 4404 möglich
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SVLFG (LKK)
1410
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- Abrechnung max. 1x pro Tag
- Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
- Zusätzlich Abrechnung der Wegepauschale 4401 bis 4404 möglich
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TK IKK classic 01410
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- Abrechnung max. 1x pro Tag
- Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
- Wegepauschale in Grundpauschale P2 bzw. P1 enthalten und somit abgegolten.
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Bosch BKK
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- Der Regelbesuch ist in der HzV-Grundpauschale enthalten und somit abgegolten.
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