HzV-Vertrag |
Abrechnungsfähigkeit |
AOK-S15 TK Bosch BKK IKK classic
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- Keine eigenständige Leistung "Heimbesuch"
- Abrechnung wie unter Regelbesuch beschrieben
- Regelungen zum Mitbesuch bei mehreren HzV-Versicherten im gleichen Vertrag berücksichtigen
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BKK |
- Abrechnung mittels Ziffer 1418, max. 1x pro Tag, Höchstmenge 10x pro Quartal
- max. für die Dauer von einem Quartal im selben Quartal neben regelhaften Besuchen (1410) im gleichen Quartal abrechenbar
- nicht abrechenbar für Besuche im Rahmen der Kurzzeitpflege
- keine Abrechnung von Wegepauschalen möglich
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SVLFG (LKK) |
- Abrechnung mittels Ziffer 1418, max. 1x pro Tag, Höchstmenge 3x pro Quartal
- keine Abrechnung von Wegepauschalen möglich
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EK |
- Der Heimbesuch ist in der HzV-Grundpauschale enthalten und somit abgegolten
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