HzV-Vertrag 
Abrechnungsfähigkeit

AOK-S15
TK
Bosch BKK
IKK classic

  • Keine eigenständige Leistung "Heimbesuch"
  • Abrechnung wie unter Regelbesuch beschrieben
  • Regelungen zum Mitbesuch bei mehreren HzV-Versicherten im gleichen Vertrag berücksichtigen
BKK
  • Abrechnung mittels Ziffer 1418, max. 1x pro Tag, Höchstmenge 10x pro Quartal
  • max. für die Dauer von einem Quartal im selben Quartal neben regelhaften Besuchen (1410) im gleichen Quartal abrechenbar
  • nicht abrechenbar für Besuche im Rahmen der Kurzzeitpflege
  • keine Abrechnung von Wegepauschalen möglich
SVLFG (LKK)
  • Abrechnung mittels Ziffer 1418, max. 1x pro Tag, Höchstmenge 3x pro Quartal
  • keine Abrechnung von Wegepauschalen möglich
EK
  • Der Heimbesuch ist in der HzV-Grundpauschale enthalten und somit abgegolten

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