Für jeden HZV-Patienten, für den im aktuellen Quartal ein HZV-Fall abgerechnet wird, wird zusätzlich ein KV-Schein angelegt. Auf diesem geben Sie die Zählziffer „88192“ zur Ermittlung des Wirtschaftlichkeitsbudgets an.
Was ist neu? Seit dem 01.04.2018 erfolgt die Angabe aller vorhandenen Laborausschlussziffern auf dem KV-Schein mit der Zählziffer 88192.

Stand: 27.10.2023

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