In den HZV-Verträgen mit den Ersatzkassen sowie mit der SVLFG (LKK) sind Leistungen zur präoperativen Versorgung des Patienten über die Einzelleistung „2003“ abgebildet.

Die Ziffer ist vor jedem stationären Aufenthalt, bei dem eine Operation vorgesehen ist, und vor jedem geplanten ambulanten oder belegärztlichen Eingriff abrechenbar, sofern die Operation 14 Kalendertage nach der Leistungserbringung erfolgt.
(Die exakten Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsvoraussetzungen finden Sie bei den Vertragsunterlagen (jeweils unter Anlage 3).

In den HZV-Verträgen mit AOK, BKK, Bosch BKK, TK, Bahn BKK und IKK classic sind Leistungen zur OP-Vorbereitung in der Pauschale enthalten und somit bereits abgegolten.

Eine Übersicht über die Abrechenbarkeit einzelner EBM-Ziffern finden Sie auch auf unserer Homepage bei den Abrechungsübersichten.

Stand: 27.10.2023

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